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   BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R   

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https://dejure.org/2003,3632
BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R (https://dejure.org/2003,3632)
BSG, Entscheidung vom 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R (https://dejure.org/2003,3632)
BSG, Entscheidung vom 19. August 2003 - B 2 U 50/02 R (https://dejure.org/2003,3632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - mehrere Arbeitsunfälle - gesonderte Festsetzung - MdE - Gesamt-MdE

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Getrennte Beurteilung von Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhen

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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine "Entscheidung auf wahldeutiger Grundlage" (zur Wahlfeststellung s BSGE 13, 51, 53 = SozR Nr. 51 zu § 1 BVG; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 80, SozR 3-2200 § 550 Nr. 5) angesichts der besonderen Struktur des § 581 Abs. 1 und 3 RVO zulässig ist, wenn - wovon der Kläger offenbar ausgeht - trotz Ausnutzung aller Erkenntnismöglichkeiten eine den genannten Anforderungen entsprechende Aufklärung des Sachverhalts nicht möglich ist.
  • BSG, 26.03.1986 - 2 RU 10/85

    Wahlfeststellung - Unfallversicherung - Verletztenrente - Heilbehandlungsanspruch

    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine "Entscheidung auf wahldeutiger Grundlage" (zur Wahlfeststellung s BSGE 13, 51, 53 = SozR Nr. 51 zu § 1 BVG; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 80, SozR 3-2200 § 550 Nr. 5) angesichts der besonderen Struktur des § 581 Abs. 1 und 3 RVO zulässig ist, wenn - wovon der Kläger offenbar ausgeht - trotz Ausnutzung aller Erkenntnismöglichkeiten eine den genannten Anforderungen entsprechende Aufklärung des Sachverhalts nicht möglich ist.
  • BSG, 30.08.1960 - 8 RV 245/58
    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine "Entscheidung auf wahldeutiger Grundlage" (zur Wahlfeststellung s BSGE 13, 51, 53 = SozR Nr. 51 zu § 1 BVG; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 80, SozR 3-2200 § 550 Nr. 5) angesichts der besonderen Struktur des § 581 Abs. 1 und 3 RVO zulässig ist, wenn - wovon der Kläger offenbar ausgeht - trotz Ausnutzung aller Erkenntnismöglichkeiten eine den genannten Anforderungen entsprechende Aufklärung des Sachverhalts nicht möglich ist.
  • BSG, 24.08.1966 - 2 RU 53/62
    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R
    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt dies auch dann, wenn durch mehrere Arbeitsunfälle dasselbe Organ betroffen wird (BSG Urteil vom 24. August 1966 - 2 RU 53/62 -) und wenn für die Entschädigung dieser Unfälle derselbe Unfallversicherungsträger zuständig ist.
  • BSG, 10.05.1968 - 5 RKnU 12/67

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Weiterer Arbeitsunfall - Voraussetzungen der

    Auszug aus BSG, 19.08.2003 - B 2 U 50/02 R
    Diese Ausnahmeregelung von dem in § 581 Abs. 1 Nr. 2 RVO festgelegten Grundsatz hat den Sinn und Zweck, Unbilligkeiten zu vermeiden, die sich aus einer Anhäufung von Folgen aus mehreren Unfällen geringfügiger Art, also mit einer MdE um weniger als 20 vH ergeben können (BSGE 28, 71, 72 = SozR Nr. 3 zu § 581 RVO).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    a) Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund von ihnen ist zunächst die Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen, die bei dem Verletzten vorliegen und seine Erwerbsfähigkeit mindern (BSG Urteil vom 29. Januar 1986 - 9b RU 56/84; vgl BSG Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 50/02 R -).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Soweit die MdE sich nicht ausnahmsweise unmittelbar aus den Unfallfolgen erschließt, bilden festgestellte und eindeutig nach gängigen Diagnosesystemen konkret zu bezeichnende Krankheiten (BSG 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 22) die Tatsachengrundlage, von der ausgehend die Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Leistungsvermögens auf dem Gebiet des gesamten Erwerbslebens zu beurteilen ist (vgl BSG vom 19.8.2003 - B 2 U 50/02 R - Juris RdNr 23; BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 22) .
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    a) Voraussetzung für die Anerkennung von psychischen Gesundheitsstörungen als Unfallfolge und die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund von ihnen ist zunächst die Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen, die bei dem Verletzten vorliegen und seine Erwerbsfähigkeit mindern (BSG Urteil vom 29. Januar 1986 - 9b RU 56/84; vgl BSG Urteil vom 19. August 2003 - B 2 U 50/02 R -).
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